|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Angebote
Alle Angebote und Lieferungen erfolgen nur nach Maßgabe dieser Bedingungen, die mit Annahme der Lieferung anerkannt werden. Im übrigen gelten die
allgemeinen buchhändlerischen Verkehrsbräuche. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages.
2. Bestellungen
Bestellungen werden so schnell wie möglich erledigt. Eine Verpflichtung zur Einhaltung eines bestimmten Liefertermins wird nicht übernommen; auch
nach erfolgter Bestätigung wird Rücktritt vom Vertrag für den Fall vorbehalten, dass bestimmte Titel zum Zeitpunkt der Lieferung vergriffen sind. Ein Schadensersatzanspruch hieraus ist bis auf Vorliegen
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Verlags, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
3. Lieferung
Die Annahme der Sendung verpflichtet zur Einhaltung der gebundenen Ladenpreise, die auf den Bestellscheinen in EURO angegeben sind. In den
gebundenen Ladenpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Alle Sendungen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Empfängers, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen.
Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch uns nicht geleistet. Der Besteller bzw. Empfänger muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition
oder Bahn gegebenen Fristen bei diesen Stellen den Schadensfall melden. Kann nicht geliefert werden, erfolgt Mitteilung gemäß buchhändlerischen Meldeschlüssels. Falls nichts anderes gemeldet wird, ist der
fehlende Titel zur späteren Lieferung vorgemerkt. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrs- und andere, auf höherer Gewalt beruhende oder vom Verlag nicht zu vertretende Hindernisse entbinden diesen von
der Auftragserfüllung. Fracht- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Privatkunden, die als Endverbraucher direkt beim Kompost-Verlag sowie über den Internet-Shop bestellen, werden bei
Versand innerhalb Deutschlands keine Porto- und Verpackungskosten berechnet. Ins Ausland wird nur gegen Vorkasse geliefert. Versicherungen werden nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und zu seinen
Lasten abgeschlossen. Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung oder dem Lieferschein übereinstimmend und frei von vom Verlag zu vertretenden Mängeln, wenn der Empfänger nicht spätestens innerhalb einer
Woche nach Eingang der Sendung Abweichungen anzeigt oder die Mängel rügt. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Nummer der Rechnung angegeben werden. Bei berechtigten Beanstandungen hat der
Verlag die Wahl, das beanstandete Werk auszubessern, umzutauschen oder gutzuschreiben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, Minderung, Wandlung oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann Minderung oder Wandlung verlangt werden.
4. Rücksendungen
Rücksendungen festbezogener Verlagsobjekte sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlags auf Kosten und Gefahr des Bestellers an die
Auslieferung möglich. Der Rücksendung ist die Genehmigung, die alle Bezugsdaten enthält, beizufügen. Verrechnung mit offenen Rechnungen wird erst bei Gutschriftanzeige des Verlages vorgenommen.
5. Zahlung
Rechnungen sind bar, ohne Skonto, spesenfrei zum Fälligkeitstermin auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten zu zahlen. Wird das
Zahlungsziel überschritten, werden sämtliche offene Forderungen fällig, und der Verlag ist berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu erheben. Bei Säumigkeit kann der Verlag die Lieferung
weiterer Verlagswerke verweigern und von bestehenden Lieferverträgen zurücktreten. Schecks werden nur zahlungshalber, Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung, ohne Skontoabzug, beides zu Lasten des Bestellers
angenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bestehender und zukünftiger Forderungen des Verlages aus Lieferungen von Verlagswerken bleiben die
gelieferten Werke Eigentum des Verlages. Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er verpflichtet sich für den Fall des Weiterverkaufs an Kunden in ihrer Eigenschaft
als Wiederverkäufer, den Eigentumsvorbehalt des Verlages auf den neuen Abnehmer mit der Maßgabe weiterzuleiten, dass dieser erst dann voll das Eigentum daran erwirbt, wenn die Forderungen des Verlages aus diesen
Weiterverkäufen beglichen sind. Als Begleichung der Forderung des Verlages gilt auch gesonderte Aufbewahrung des Erlöses zugunsten des Verlages. Im übrigen werden alle Forderungen des Käufers aus der
Weiterveräußerung der Verlagswerke bereits jetzt in voller Höhe in allen Sicherungsrechten an den Verlag zur Sicherung in der Höhe der jeweiligen Forderung des Verlages gegenüber dem Käufer abgetreten. Die Abtretung
umfasst auch Ansprüche auf Abnahme und Zahlung von Fortsetzungswerken. Nimmt der Abnehmer Forderungen aus Weiterveräußerungen von Verlagswerken in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist
die Kontokorrentforderung in voller Höhe abgetreten; nach Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo. Bei laufender Rechnung gelten der Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für die
Saldoforderung. Auf Verlangen des Verlages ist der Abnehmer verpflichtet, dem Verlag die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die entsprechenden Unterlagen
auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung bekanntzugeben. Der Abnehmer wird ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf trotz Abtretung für den Verlag einzuziehen. Die Ermächtigung kann vom Verlag jederzeit
widerrufen werden. Auch in diesem Fall hat der Abnehmer dem Verlag auf Verlangen Unterlagen für seine Forderungen auszuhändigen, die Schuldner zu benennen und den Schuldnern die Abtretung bekanntzugeben. Die
Einziehungsbefugnis des Verlages wird durch die Einziehungsermächtigung des Abnehmers nicht berührt. Zu anderen Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Abnehmer nicht
berechtigt. Der Abnehmer ist verpflichtet, einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen der Rechte des Verlages durch Dritte sofort zu widersprechen und den Verlag hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der
Abnehmer räumt dem Verlag zum Zwecke der Besichtigung bzw. Begutachtung der Vorbehaltsware, aus welchen Gründen auch immer, schon jetzt das Recht ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und gegebenenfalls
die Vorbehaltsware von dort abzutransportieren, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verlag auf
Verlangen des Abnehmers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
7. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossenen Einzelverträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt die Regelung, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. Die Nichtausübung der Rechte durch den Verlag – auch auf längere Zeit – berechtigt den Abnehmer nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch
den Verlag oder Verwirkung zu berufen.
8. Anwendbares Recht
Für diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Abnehmer und dem Verlag gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand – insbesondere auch für das Mahnverfahren – und Erfüllungsort ist Bremervörde. Der Verlag ist auch berechtigt, am Sitz des
Auftragsnehmers zu klagen.
|